Facharztanerkennung / Zusatzbezeichnung
Antragsstellung
Wenn Sie sich zur Weiterbildungsprüfung anmelden möchten, sollten Sie sich zunächst an den Sitzungsterminen des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ orientieren. Eine Entscheidung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ können wir nur dann zusichern, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen vier Wochen vor der nächsten Ausschuss-Sitzung vollständig vorliegt:
Ausschuss-Sitzung | Abgabefrist |
11.10.2022 | 13.09.2022 |
22.11.2022 | 25.10.2022 |
24.01.2023 | 02.01.2023 (Mo.) |
07.03.2023 | 07.02.2023 |
25.04.2023 | 28.03.2023 |
06.06.2023 | 09.05.2023 |
04.07.2023 | 06.06.2023 |
05.09.2023 | 08.08.2023 |
10.10.2023 | 12.09.2023 |
28.11.2023 | 01.11.2023 |
23.01.2024 | 02.01.2024 (Di.) |
Informationen zur Prüfungsorganisation
Prüfungstermin
Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass Sie die Prüfung zeitnah absolvieren möchten. Aus diesem Grund beginnen wir mit der Terminplanung umgehend nach Erteilung der Zulassung. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie uns wichtige Termineinschränkungen bereits bei der Antragstellung mitteilen. Einschränkungen, die nach der Sitzung des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" bei uns eingehen, können wir nicht mehr berücksichtigen.
Bei den Termineinschränkungen handelt es sich nicht um die Angabe von Wunschterminen, sondern vielmehr um Einschränkungen, die aus wichtigem Grund erfolgen. Diese Gründe können sein: Entbindungstermin, Stellenwechsel, Kongresse, fest gebuchte Fortbildungsveranstaltungen oder Auslandsurlaube.
Sollten Sie wegen eines Stellenwechsels den Kammerbereich der Ärztekammer Bremen verlassen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Wir können Sie nur zur Prüfung zulassen und eine Weiterbildungsprüfung vornehmen, wenn Sie Mitglied der Ärztekammer Bremen sind.
Prüfungseinladung
Sobald wir die Zusage der Prüfer für einen Termin haben, schicken wir Ihnen die Prüfungseinladungen zu. Dabei gewährleisten wir, dass die Einladung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin auf den Postweg gebracht wird. Wir bitten Sie, den Eingang des Einladungsschreibens bei uns telefonisch zu bestätigen. Der Prüfungstermin ist verbindlich und kann nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Grundes (Weiterbildungsordnung § 14 Abs. 6) abgesagt werden. Jedes sonstige Fernbleiben wird als „nicht bestandene“ Prüfung gewertet.
Prüfungsbescheid
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen Ihre Urkunde mit zwei beglaubigten Kopien vom Prüfungsvorsitzenden überreicht. Haben Sie nicht bestanden, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zugesandt. In diesem sind die wesentlichen Fragenkomplexe Ihrer Prüfung aufgeführt sowie der Zeitpunkt, wann Sie sich frühestens zur erneuten Prüfung anmelden können und welche Auflagen hiermit verbunden sind.
Ansprechpartner

Tina Ahrens
Tel. 0421/3404-224

Lisa Biniasz
Tel. 0421/3404-223

Susanne Freitag
Tel. 0421/3404-222

