Weiterbildungsbefugnis
Befugniserteilung
Wichtige Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis: Eine mehrjährige Berufserfahrung nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung. Diese mehrjährige Tätigkeit gilt grundsätzlich als belegt, wenn der zeitliche Umfang der Berufserfahrung der Mindestweiterbildungszeit des entsprechenden Gebietes entspricht.
Wenn Sie eine Weiterbildungsbefugnis oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten, beraten wir Sie gerne.
Für den Umfang der Befugnis ist maßgebend, inwieweit die an Inhalt, Ablauf und Zielsetzung der Weiterbildung gestellten Anforderungen durch den befugten Arzt unter Berücksichtigung des Versorgungsauftrages, der Leistungsstatistik sowie der personellen und materiellen Ausstattung der Weiterbildungsstätte erfüllt werden können. Die Anträge auf Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis und auf Zulassung als Weiterbildungsstätte werden zunächst durch den Ausschuss „Ärztliche Weiterbildung“ beraten, der eine Empfehlung an den Vorstand abgibt. Der Vorstand entscheidet, ob die Befugnis zur Weiterbildung oder die Zulassung als Weiterbildungsstätte erteilt wird.
Eine Beratung in der nächsten Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ sichern wir Ihnen zu, wenn uns Ihr Antrag mit allen Unterlagen vier Wochen vorher vorliegt. Die nächsten Termine:
Ausschuss-Sitzung | Abgabefrist |
28.11.2023 | 01.11.2023 |
23.01.2024 | 02.01.2024 |
05.03.2024 | 06.02.2024 |
23.04.2024 | 26.03.2024 |
18.06.2024 | 21.05.2024 |
20.08.2024 | 23.07.2024 |
17.09.2024 | 20.08.2024 |
22.10.2024 | 24.09.2024 |
26.11.2024 | 29.10.2024 |
28.01.2025 | 02.01.2025 (Do.) |
Ansprechpartner

Tina Ahrens
Tel. 0421/3404-224

Lisa Biniasz
Tel. 0421/3404-223

Susanne Freitag
Tel. 0421/3404-222

