- Ärzte
- MFA
- Patienten
- Über uns
- Kontext
Die Aufgaben der Ethikkommission sind in § 2 der Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen geregelt.
Die Ethikkommission ist interdisziplinär besetzt mit Ärzten, einem Juristen, einem Theologen und einem Patientenvertreter.
Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes tätig.
Informationen zum Verfahren und den Gebühren finden Sie hier.
Informationen
Die Geschäftsführung der Ethikkommission liegt bei der Ärztekammer Bremen. Im Sekretariat der Ethikkommission erhalten Sie weitere Informationen zur Zuständigkeit der Kommission, zur Antragstellung und zum Verfahren.
Ethikkommission bezieht Position zum ärztlich assistierten Suizid
Im Anschluss an den Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 hat die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen aich in einem Positionspapier mit der Frage der ärztlichen Mitwirkung an der Selbsttötung von Patienten auseinandergesetzt. Nach dem BGH-Urteil von Februar 2020, das das Recht auf ein selbstgestimmtes Sterben feststellte und das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe außer Kraft setzte, hat die Ethikkommission eine Stellungnahme zu Konsequenzen aus dem Urteil verfasst.