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Grundsätzlich erfordert die Vermittlung der fachlichen Kompetenz an Weiterzubildende, dass der Weiterbildungsbefugte selber über ausreichend Erfahrung verfügt. Wichtige Voraussetzung für eine Weiterbildungsbefugnis daher: Eine mehrjährige Berufserfahrung nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung (mindestens 3 Jahre für eine Facharztbefugnis und 2 Jahre für eine Schwerpunkt-/Zusatzweiterbildungsbefugnis).
Wenn Sie eine Weiterbildungsbefugnis und die Zulassung als Weiterbildungsstätte beantragen möchten, beraten wir Sie gerne.
Inzwischen wurden bereits die Befugnisse diverser Gebiete und Zusatzbezeichnungen auf die Anforderungen der aktuellen Weiterbildungsordnung 2020 überprüft. Für die noch nicht aufgerufenen Bezeichnungen gilt weiterhin: Die gemäß der WBO 2005 erteilten und am 1. Juli 2020 bestehenden Weiterbildungsbefugnisse gelten auf Beschluss des Vorstands zunächst unbefristet weiter. Sie berechtigen bis zur Erteilung einer Befugnis nach der WBO 2020 sowohl zur Weiterbildung nach den Bestimmungen der WBO 2005 als auch nach denen der WBO 2020. Die Abteilung Ärztliche Weiterbildung kommt auf die betroffenen Befugten zu.
Neuanträge für Befugnisse sind erforderlich bei Standortwechseln, bei neuen Bezeichnungen und erstmaligen Befugnissen. Bitte schreiben Sie uns in diesem Fall eine E-Mail oder rufen uns an. Wir schicken Ihnen dann die Antragsunterlagen zu.
HILFREICHE TIPPS rund um die BEFUGNISERTEILUNG
Kompetenzerwerb: Hilfe zur Selbsteinschätzung
Die WBO 2020 ist kompetenzbasiert: Mit Abschluss der Weiterbildung müssen Weiterzubildende besondere ärztliche Kompetenzen vorweisen und belegen. Wie können aber Weiterzubildende den eigenen Weiterbildungsstand einschätzen? Und woher wissen Befugte, welche dieser Kompetenzen sie vermitteln können? Eine Matrix hilft hier bei der Selbsteinschätzung.
PDF: Matrix macht Erwerb von Kompetenzen sichtbar
Das Weiterbildungskonzept
Mit jedem Antrag für eine Weiterbildungsbefugnis muss ein Weiterbildungskonzept bei der Ärztekammer Bremen eingereicht werden. Weiterbildungsbefugte müssen ihren Weiterzubildenden das Weiterbildungskonzept aushändigen.Hier einige Tipps und Hinweise.
PDF: Das Weiterbildungskonzept: Pflichtaufgabe und Visitenkarte
Sitzungstermine
Ausschuss-Sitzung | Abgabefrist |
28.11.2023 | 01.11.2023 |
23.01.2024 | 02.01.2024 |
05.03.2024 | 06.02.2024 |
23.04.2024 | 26.03.2024 |
18.06.2024 | 21.05.2024 |
20.08.2024 | 23.07.2024 |
17.09.2024 | 20.08.2024 |
22.10.2024 | 24.09.2024 |
26.11.2024 | 29.10.2024 |
28.01.2025 | 02.01.2025 (Do.) |
Die Abgabefrist endet jeweils zum Dienstschluss.