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Ärztekammer Transparent – Finanzen der ÄKHB
Wie ist die Ärztekammer Bremen finanziert?
Die Ärztekammer Bremen finanziert sich ausschließlich aus eigener Kraft, sie kommt ohne staatliche Mittel und ohne Zuwendungen Dritter aus.
Überwiegend finanziert wird die Arbeit aus den Beiträgen der Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen, die – sofern sie eine ärztliche Tätigkeit ausüben – Pflichtmitglied in der Ärztekammer sind. Der Kammerbeitrag wird einkommensabhängig erhoben. Des Weiteren berechnet die Ärztekammer für bestimmte Leistungen Gebühren; diese werden in der Gebührenordnung festgelegt. Die Ärztekammer ist außerdem Eigentümerin von zwei Immobilien, die von der Ärztekammer und dem Versorgungswerk genutzt werden. Auf diese Weise müssen keine finanziellen Mittel für die Anmietung von Geschäftsräumen aufgebracht werden. Eine Immobilie ist teilweise fremdvermietet. Die Mieterträge tragen ebenfalls zur Finanzierung der Aufgaben der Ärztekammer bei.
Wer trifft die finanziellen Entscheidungen?
Oberstes Gremium ist die Delegiertenversammlung, der 30 gewählte Ärztinnen und Ärzte aus Bremen und Bremerhaven angehören. Die Delegiertenversammlung beschließt jährlich den Haushaltsplan und setzt den prozentualen Hebesatz zur Berechnung des Kammerbeitrags fest. Sie beschließt außerdem den Jahresabschluss, entscheidet über Verteilung der Rücklagen und entlastet den Vorstand. Außerdem beschließen die Delegierten die Gebührenordnung und entscheiden damit, für welche Leistungen der Ärztekammer eine Gebühr erhoben werden soll. Beraten wird die Delegiertenversammlung vom Finanzausschuss, der Beschlussempfehlungen zu Haushaltsplan, Jahresabschluss und Verteilung der Rücklagen ausspricht.
Kaufmännische Rechnungslegung statt Kameralistik
Die Ärztekammer Bremen erstellt ihre Jahresabschlüsse auf der Basis einer kaufmännischen Rechnungslegung in Anlehnung an das Handelsgesetzbuch. Die kaufmännische Rechnungslegung gibt – im Gegensatz zum kameralistischen Haushaltssystem – ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Ärztekammer. Dadurch ist eine transparente und in die Zukunft gerichtete finanzielle Steuerung der Ärztekammer möglich.
Transparenz bei Haushalt und Jahresabschluss
Der Haushaltsplan der Ärztekammer Bremen wird in einem transparenten, mehrstufigen Verfahren aufgestellt. Er wird von der Geschäftsführung vorbereitet, dann im Vorstand und im Finanzausschuss beraten und schließlich in der Delegiertenversammlung diskutiert und verabschiedet. Einmal im Quartal berichtet die Geschäftsführung dem Vorstand über die aktuelle finanzielle Entwicklung und legt den Quartals-Controllingreport vor.
Ein unabhängiges Wirtschaftsprüferunternehmen, das alle vier Jahre gewechselt wird, prüft die Jahresabschlüsse der Ärztekammer. Vorstand und Finanzausschuss beschäftigen sich intensiv mit dem Jahresabschluss einschließlich des Prüfberichts. Schließlich obliegt es der Delegiertenversammlung, den Jahresabschluss zu beschließen und den Vorstand zu entlasten.
Rücklagen als Basis der Liquidität und des nachhaltigen Wirtschaftens
Die Rücklagen der Ärztekammer sichern die Liquidität und sind zudem Garant für langfristig stabile Kammerbeiträge und geben damit den Kammermitgliedern Planungssicherheit. So konnte der Hebesatz seit 17 Jahren unverändert bleiben. Die Rücklagen dienen hauptsächlich der Finanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände und der Sachanlagen, sie stellen aber auch sicher, dass die Kassenwirtschaft ohne Kredite auskommt.
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