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Die Ärztekammer Bremen erhebt zur Erfüllung ihrer Aufgaben Beiträge von ihren Mitgliedern. Die rechtliche Grundlage dafür ist die Satzung, diese beschließt die Delegiertenversammlung der Ärztekammer. Die aktuelle Fassung der Satzung haben wir als PDF-Dokument bei den Formularen hinterlegt.
Wie läuft Ihre Veranlagung zum Kammerbeitrag ab?
Maßgeblich für Ihre Beitragszahlung ist, in welcher Ärztekammer Sie am 1. Februar des Beitragsjahres Mitglied sind. Diese Ärztekammer erhält von Ihnen den Beitrag für das gesamte Jahr. Auch dann, wenn Sie später im Jahr die Ärztekammer wechseln. So haben es bundesweit die Ärztekammern vereinbart.
1. Sie erhalten zu Beginn des Beitragsjahres Ihre Einstufungsunterlagen:
2. Bitte füllen Sie den Veranlagungsbogen aus und unterschreiben ihn. Fügen Sie Ihren Einkommensnachweis (des vorletzten Jahres) bei und senden uns diese Unterlagen zurück.
3. Wir prüfen Ihre Unterlagen und berechnen den Jahresbeitrag gemäß unserer Satzung
4. Sie erhalten Ihren Beitragsbescheid mit allen relevanten Angaben.
5. Den festgesetzten Beitrag überweisen Sie bitte innerhalb von 2 Wochen. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, buchen wir den Beitrag von Ihrem Konto ab. Die Abbuchungstermine finden Sie auf dem Veranlagungsbogen.
Der Mindestbeitrag liegt bei 60 Euro, der Höchstbeitrag bei 6.000 Euro. Ärzt:innen über 75 Jahre, die keine ärztliche Tätigkeit mehr ausüben, sind beitragsfrei.
Die besondere Beitragsberechnung für Ärzt:innen, die in den Beruf einsteigen oder nach einer Pause wieder beginnen, finden Sie in unseren FAQs.
Für alle Ärztinnen und Ärzte in der ambulanten Versorgung gilt: Einen Jahresbeitrag von 100 Euro erheben wir für die Deckung der Aufwendungen für die Berufsausbildung und Förderung der Fortbildung von Medizinischen Fachangestellten.
Haben Sie Fragen zum Kammerbeitrag? In unseren FAQs finden Sie Antworten.
FORMULARE UND INFOS ZUM DOWNLOAD