- Ärzte
- MFA
- Patienten
- Über uns
- Kontext
An wen in der Weiterbildungsabteilung soll ich meine Fragen richten, um schnellstmöglich eine kompetente Antwort zu erhalten?
Senden Sie Ihre Anfragen immer per E-Mail an wb@aekhb.de. So erreichen Sie alle Mitarbeiterinnen und die Abteilungsleitung gleichzeitig, die schnellstmögliche Bearbeitung ist gewährleistet. Es kommt zu Verzögerungen, wenn die Post oder eine E-Mail an einzelne Mitarbeiterinnen, die Abteilungsleitung oder an Ausschussmitglieder gesandt wird. Erst mit dem Eingang in der Abteilung beginnt die Bearbeitung, so dass durch "Umwege" leider immer wieder Ausschussfristen verpasst wurden.
Ich war vor einigen Jahren in einer Abteilung, in der die Chefärztin zur kardiologischen Weiterbildung befugt war. Zählt diese Tätigkeit als kardiologische Weiterbildung?
Dies hängt vom Tätigkeitsprofil ab. Wenn sich aus dem Weiterbildungszeugnis und den Weiterbildungsgesprächen keine kardiologische Weiterbildung entnehmen lässt, ist in der Regel auch keine Anrechnung möglich. Gleiches gilt für alle anderen Bezeichnungen: So sind beispielsweise Tätigkeiten unter Anleitung eines zur Handchirurgie befugten Arztes nicht auf diese Zusatzbezeichnung anrechenbar, wenn im Operationskatalog aus diesem Tätigkeitszeitraum im wesentlichen thorakale Eingriffe dokumentiert sind.
Was muss bei Weiterbildungszeugnissen beachtet werden?
Das Zeugnis muss vom weiterbildungsbefugten Arzt auf einem offiziellen Briefbogen der Klinik/der Praxis über die unter seiner Verantwortung abgeleistete Weiterbildungszeit ausgestellt werden. Darin müssen die erworbenen Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten im Einzelnen darlegt werden und zur Frage der fachlichen Eignung ausführlich Stellung genommen werden. Das Zeugnis muss auch Angaben über den zeitlichen Umfang von Teilzeitbeschäftigungen und Unterbrechungen (z. B. Mutterschutz) der Weiterbildung enthalten. Im Zeugnis sind die in der WbO und in den Richtlinien geforderten Weiterbildungsinhalte, insbesondere die geforderten Zahlen, zu berücksichtigen. Der Weiterzubildende muss sich sämtliche erbrachten Untersuchungs- und Behandlungsverfahren bzw. Operationen zahlenmäßig im Zeugnis oder in einer Anlage zum Zeugnis von seinem Weiterbilder bestätigen lassen. Ist die Anlage (OP-Katalog, Leistungsstatistik) mehrseitig, muss der Weiterbilder jede Seite abzeichnen. Bei Vorliegen einer gemeinsamen Weiterbildungsbefugnis müssen die Zeugnisse und Anlagen von allen Weiterbildern unterschrieben werden.
Wie wird ein Antrag auf Anerkennung einer Weiterbildung/Erwerb einer Bezeichnung gestellt?
Es ist ein schriftlicher Antrag mit folgenden Unterlagen an die Ärztekammer zu richten:
Die Nachweise sind als Original oder als beglaubigte Fotokopie einzureichen und werden nach abgelegter Prüfung zurückgegeben. Sie haben auch die Möglichkeit Ihre Unterlagen direkt bei Antragsabgabe kopieren zu lassen, so dass Sie die Originale wieder mitnehmen können.
Wann kann eine Weiterbildungsbefugnis erteilt werden?
Die Grundlagen für eine Befugniserteilung sind im § 5 der WbO geregelt. Grundsätzlich ist eine Befugniserteilung nur nach einer mehrjährigen Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung möglich. Für die Weiterbildung ist auch die Zulassung des Krankenhauses, der Institution oder Praxis als Weiterbildungsstätte erforderlich. Hierfür wird insbesondere auch die Strukturqualität und das Leistungsspektrum der Weiterbildungsstätte darauf geprüft, ob und in welchem Umfang Weiterzubildende die inhaltlichen Anforderungen gemäß den jeweiligen Weiterbildungsrichtlinien (z. B. Richtzahlen für Untersuchungen, OPs, Behandlungen) in der vorgesehenen Weiterbildungszeit in der Einrichtung erfüllen können.
Kann eine Weiterbildung im Ausland abgeleistet werden und wie verhält es sich mit einer im Ausland erworbenen Facharztanerkennung?
Innerhalb der EU-Länder sind Facharztanerkennungen von EU-Bürgern gegenseitig anzuerkennen. Hier gelten die Bestimmungen der EU-Richtlinie 2005/36/EG. Bei einer Tätigkeit außerhalb eines EU-Mitgliedstaates wird die Anerkennungsfähigkeit einzelner Tätigkeitsabschnitte auf Antrag geprüft und ggf. eine Zulassung zur Prüfung ausgesprochen. Alles Nähere regelt der § 19 WbO.
In jedem Fall gilt: Eine gleichwertige ärztliche Grundausbildung ist die Voraussetzung für die Anerkennung einer Weiterbildung.
Kann ich meinen Antrag auf Erteilung einer Weiterbildungsanerkennung bei jeder Ärztekammer einreichen?
Nein, ein Antrag kann nur bei der Ärztekammer eingereicht werden, bei der man rechtmäßig Mitglied ist.
Wo bekomme ich Informationen über die gültige Weiterbildungsordnung (WbO) und ist die WbO in allen Landesärztekammern gleich?
Aktuelle Informationen zur WbO erhält man bei der jeweiligen Landesärztekammer. Die Weiterbildungsordnungen basieren auf der vom Deutschen Ärztetag beschlossenen Musterweiterbildungsordnung, sind allerdings Landesrecht und können abweichende Bestimmungen enthalten.
Welche Bestimmungen sind für mich als Ärztin oder Arzt in Weiterbildung besonders wichtig und worauf muss ich achten, wenn ich mit meiner Weiterbildung beginne?
Die inhaltlichen und zeitlichen Anforderungen sind in dem entsprechenden Abschnitt der Weiterbildungsordnung und den dazu gehörigen Richtlinien geregelt. Wichtig sind insbesondere auch die Bestimmungen des § 4 der WbO über Art, Inhalt und Dauer der Weiterbildung.
Werden Tätigkeiten im Rahmen eines Stipendiums, einer Hospitation oder als Gastarzt auf die Weiterbildungszeit angerechnet?
Nein. In der Weiterbildungsordnung ist festgelegt, dass die ärztliche Weiterbildung ganztägig, in hauptberuflicher Stellung und im Rahmen angemessen vergüteter ärztlicher Berufstätigkeit erfolgt. Ärztinnen und Ärzte, die sich beispielsweise auf der Basis von Stipendiatenverträgen in Deutschland fortbilden, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Eine Prüfungszulassung als Abschluss einer ärztlichen Weiterbildung ist nur nach einer regulär absolvierten Weiterbildung auf der Grundlage eines regulären Arbeitsvertrages möglich.
Was beinhaltet der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin?
Der Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ermöglicht Fachärztinnen und -ärzten den Einstieg in die strukturierte Weiterbildung Allgemeinmedizin unter weitgehender Anrechnung ihrer bisherigen Weiterbildungszeiten.
Der Quereinstieg ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:
Worauf beziehen sich Richtlinienanzahlen bei Untersuchungen paariger Körperteile? (Beispiel Sonographien von Säuglingshüften)
Die Untersuchungszahlen in den Richtlinien beziehen sich auf die Patienten. Wenn beispielsweise beide Seiten der Hüfte untersucht werden, zählt dies nicht doppelt, so dass das Untersuchen von 50 Säuglingen für die Facharztkompetenz Orthopädie und Unfallchirurgie erforderlich ist (200 bei FA Kinder- und Jugendmedizin).
Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | |
Lisa Biniasz | Tel. 0421/3404-223 | |
Tina Ahrens | Tel. 0421/3404-224 | |
Jana Roczen | Tel. 0421/3404-241 |
Tipps rund um die Befugniserteilung
Kompetenzerwerb: Hilfe zur Selbsteinschätzung Die WBO 2020 ist kompetenzbasiert: Mit Abschluss der Weiterbildung müssen Weiterzubildende besondere ärztliche Kompetenzen vorweisen und belegen. Wie können aber Weiterzubildende den eigenen Weiterbildungsstand einschätzen? Und woher wissen Befugte, welche dieser Kompetenzen sie vermitteln können? Eine Matrix hilft hier bei der Selbsteinschätzung. PDF: Matrix macht Erwerb von Kompetenzen sichtbar
Das Weiterbildungskonzept Mit jedem Antrag für eine Weiterbildungsbefugnis muss ein Weiterbildungskonzept bei der Ärztekammer Bremen eingereicht werden. Weiterbildungsbefugte müssen ihren Weiterzubildenden das Weiterbildungskonzept aushändigen.Hier einige Tipps und Hinweise.
PDF: Das Weiterbildungskonzept: Pflichtaufgabe und Visitenkarte