Die Anwendung ionisierender Strahlung und radioaktiver Stoffe in der Heilkunde bedarf der Qualitätssicherung. Diese erfolgt auf zwei Arten:
- Nachweis der fachlichen Eignung des Personals durch Fachkunden
- Überprüfung der Qualität der Technik durch die Ärztliche Stelle Röntgen/Strahlenschutz
Ärztliche Stelle Strahlenschutzverordnung
Um die technische Qualität bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen sicherzustellen, betreibt die Ärztekammer Bremen gemeinsam mit der Ärztekammer Niedersachsen die Ärztliche Stelle für Qualitätssicherung nach der Strahlenschutzverordnung.
Sie prüft insbesondere, ob
- die jeweilige Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen gerechtfertigt ist und bei der Anwendung die Erfordernisse der medizinischen Wissenschaft beachtet werden,
- die eingesetzten Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung, Bestrahlungsvorrichtungen, sonstige Geräte oder Ausrüstungen sowie die im Zusammenhang damit angewendeten Verfahren den nach dem Stand von Wissenschaft und Technik jeweils notwendigen Qualitätstandards entsprechen, um deren Exposition so gering wie möglich zu halten,
- die eingesetzten Röntgeneinrichtungen und die im Zusammenhang damit angewendeten Verfahren den nach dem Stand der Technik jeweils notwendigen Qualitätstandards entsprechen, um deren Exposition so gering wie möglich zu halten,
- die diagnostischen Grenzwerte nicht ungerechtfertigt überschritten werden,
- ein Verfahren vorliegt, mit dem Vorkommnisse bei der Anwendung ionisierender Strahlung oder radioaktiver Stoffe am Menschen in sytematischer Weise erkannt und bearbeitet werden, und
- schriftliche Arbeitsanweisungen gemäß § 121 Absatz 1 Satz 1 erstellt wurden.
Einzelheiten zu der Ärztlichen Stelle Niedersachsen/Bremen, insbesondere auch Ansprechpartner und Formulare, finden Sie hier auf der Website der Ärztekammer Niedersachsen.