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Wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind, müssen Sie sich innerhalb eines Monats in der Ärztekammer Bremen als Mitglied anmelden. Anmelden müssen Sie sich auch, wenn Sie vorübergehend keine ärztliche Tätigkeit ausüben, aber Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben.
Eine Anmeldung ist nur schriftlich möglich. Dazu reichen Sie bitte den ausgefüllten und unterschriebenen Meldebogen ein. Wenn Sie Berufsanfänger sind oder sich das erste Mal bei einer deutschen Ärztekammer anmelden, reichen Sie bitte beglaubigte Kopien Ihrer Urkunden (Berufserlaubnis und – soweit vorhanden – auch Promotions- und Weiterbildungsurkunden) ein oder legen Sie uns diese im Original vor, wir kopieren und beglaubigen diese dann kostenlos für Sie. Wenn Sie bisher schon bei einer deutschen Ärztekammer gemeldet waren, bekommen wir die Unterlagen von dieser – Sie müssen sie dann nicht noch einmal hier einreichen. Um die Ummeldung zu beschleunigen, melden Sie sich bitte dort ab. Den Meldebogen können Sie bei uns anfordern oder herunterladen.
Zwingend benötigte Unterlagen zur Anmeldung
Benötigte Unterlagen (soweit vorhanden)
Vereinfachtes Anzeigeverfahren
Nur für Ärztinnen und Ärzte die einen Monat oder weniger in Bremen ärztlich tätig sind.
FAQ
Wann muss ich mich bei der Ärztekammer Bremen anmelden?
Die Anmeldung muss erfolgen, wenn Sie in Bremen oder Bremerhaven ärztlich tätig sind oder vorübergehend keine ärztliche Tätigkeit ausüben, aber Ihren Wohnsitz im Land Bremen haben.
Wie melde ich mich bei der Ärztekammer Bremen an?
Sie können sich nur schritlich anmelden und uns den Meldebogen mit den benötigten Unterlagen zusenden.