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Prüfung der Verhältnismäßigkeit nach § 22 Abs. 3 – 7 i.V.m. Anlage zu § 22 Abs. 4 Heilberufsgesetz
Nach § 22 Abs. 3 Heilberufsgesetz hat die Ärztekammer Bremen vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften, die den Zugang zu reglementierten Berufen oder deren Ausübung oder einer bestimmten Art ihrer Ausübung beschränken und damit dem Geltungsbereich der Richtlinie (EU) 2018/958 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (ABl. L 173 vom 9. Juli 2018, S. 25) in der jeweils geltenden Fassung unterfallen, diese nach Maßgabe der Richtlinie (EU) 2018/958 auf ihre Übereinstimmung mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen.
Die aktuellen Entwürfe von neuen oder von Änderungen bestehender Vorschriften werden mindestens zwei Wochen vor der Beschlussfassung der Delegiertenversammlung auf dieser Internetseite veröffentlicht. Die Öffentlichkeit hat in diesem Zeitraum die Möglichkeit, postalisch oder per E-Mail ihren Standpunkt darzulegen und Argumente vorzutragen, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der oben genannten Richtlinie von Relevanz sind. Stellungnahmen, die nicht innerhalb des Veröffentlichungszeitraums bei der Ärztekammer Bremen eingegangen sind, können nicht berücksichtigt werden.
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte an
Postalisch: Ärztekammer Bremen, Verhältnismäßigkeitsprüfung, Schwachhauser Heerstraße 30, 28209 Bremen
Per E-Mail: recht@aekhb.de, Betreff: Verhältnismäßigkeitsprüfung
Zur Information über die in diesem Zusammenhang notwendige Verarbeitung personenbezogener Daten verwiesen wir auf die Datenschutzerklärung der Ärztekammer Bremen.
Bitte beachten Sie, dass die Ärztekammer nur verpflichtet ist, die Stellungnahmen auf ihre Relevanz für die Verhältnismäßigkeitserwägungen zu prüfen; eine Rückmeldung erfolgt grundsätzlich nicht.
Betroffene Regelung | Entscheidung der Delegiertenversammlung | Zeitraum für die Stellungnahme | Regelungsentwurf |
Änderung der Weiterbildungsordnung für Ärztinnen und Ärzte im Lande Bremen (WBO) vom 1. Juli 2020, zuletzt geändert durch Beschluss der Delegiertenversammlung vom 8. März 2021 (amtlich bekannt gemacht am 13. April 2021 unter www.aekhb.de) | 14. März 2022 | 23. Februar 2022 bis 9. März 2022 | Download (PDF) |