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Die Kommission wird auf Antrag des Transplantationszentrums tätig, in dem das Organ entnommen werden soll. Die Bearbeitungsfrist beträgt zwei Wochen. In besonders dringenden Fällen berät die Kommission unverzüglich. In Verfahren vor der Lebendspendekommission werden der Spender des Organs und der Empfänger in der Regel in der Sitzung persönlich angehört.
Für die Erhebung von Gebühren gilt die Gebührenordnung der Ärztekammer Bremen. Die Kosten des Verfahrens trägt das Transplantationszentrum.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |