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Schlichtungsverfahren
Ist die Trennung die Lösung?
Konflikte zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb können nicht immer ausgeräumt werden. Bei Streitigkeiten aus einem Ausbildungsverhältnis ist nach dem Berufsbildungsgesetz vorgeschrieben, vor arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen, einen Schlichtungsausschuss einzuberufen. Dieser ist paritätisch von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite besetzt.
Für das Schlichtungsverfahren hat der Antragsteller/die Antragstellerin schriftlich einen Antrag für eine Schlichtungsverhandlung an die Ärztekammer zu stellen.
In diesem Antrag muss detailliert aufgeführt werden, was der Antragsteller/die Antragstellerin fordert.
Verlauf einer Schlichtung
In nicht öffentlicher Verhandlung tragen die Parteien den ehrenamtlichen Schlichtern ihre Position vor. Nach Beratung unterbreiten diese einen Vorschlag zur gütlichen Einigung. Ist eine solche nicht möglich, kann der Schlichtungsausschuss einen Spruch fällen, der nach Anerkennung durch die Beteiligten die Rechtskraft eines Urteils besitzt. Auch die Feststellung, dass ein Spruch nicht möglich ist, kann vom Schlichtungsausschuss getroffen werden. Zu einem Versäumnisspruch kommt es, wenn eine der beteiligten Parteien nicht zu dem anberaumten Termin erscheint. Wird der Antrag auf Schlichtung im Verlauf der Verhandlung zurückgenommen, ist eine Einigung nicht mehr nötig.
Das Schlichtungsergebnis wird schriftlich protokolliert und den Beteiligten übermittelt. Erkennt eine Partei den Spruch des Schlichtungsausschusses nicht an, muss binnen zwei Wochen Klage beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden.
Bei einem Konflikt in der Berufsausbildung können Sie sich vor einem Schlichtungsverfahren von folgenden Stellen beraten lassen:
SES-Ausbildungsbegleiter für Jugendliche
Die Initiative „VerA – stark durch die Ausbildung“ des Senior Experten Services und des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft bietet für Auszubildende und Betriebe kostenlose Unterstützung an. Eckard Hasselmann, Tel.: 0421/6594203
Ausbildung - bleib dran!
Berät und vermittelt bei Konflikten in der Berufsausbildung vertraulich und kostenlos.
Ulf Kuhlemann, Zentrum für Arbeit und Politik, Tel.: 0421/218-56717
Arbeitnehmerkammer Bremen
Kostenlose Rechtsberatung für Auszubildende, Tel.: 0421/36301-11
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