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Die Aufgaben der Ethikkommission sind in § 2 der Satzung der Ethikkommission der Ärztekammer Bremen geregelt.
Die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen berät die im Land Bremen tätigen Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsvorhaben beteiligen, bei dem in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien oder Daten verwnedet werden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen, über berufsethische und berufsrechtliche Fragen.
Dazu gehören z. B.
Eine Beratung findet nicht statt für ausschließlich retrospektive epidemiologische Forschungsvorhaben mit anonymisierten Daten.
Nicht zuständig ist die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen für die Bewertungen von Studien
Einzelheiten finden Sie in unserem Merkblatt für Antragsteller.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |
Ethikkommission bezieht Position zum ärztlich assistierten Suizid
Im Anschluss an den Deutschen Ärztetag in Kiel 2011 hat die Ethikkommission der Ärztekammer Bremen aich in einem Positionspapier mit der Frage der ärztlichen Mitwirkung an der Selbsttötung von Patienten auseinandergesetzt. Nach dem BGH-Urteil von Februar 2020, das das Recht auf ein selbstgestimmtes Sterben feststellte und das seit 2015 geltende Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe außer Kraft setzte, hat die Ethikkommission eine Stellungnahme zu Konsequenzen aus dem Urteil verfasst.