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Beachten Sie bitte die rechts aufgeführten Fristen. Eine Beratung in der jeweiligen Sitzung des Ausschusses „Ärztliche Weiterbildung“ ist nur möglich, wenn Ihr Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bis zu diesem Datum im Original (nicht per Fax oder Mail!) vollständig vorliegt.
Wichtig: Zum 1. Juli 2020 ist die neue Weiterbildungsordnung (WBO) in Kraft getreten. Für eine Übergangszeit können bereits vor diesem Zeitpunkt begonnene Weiterbildungen noch nach der WBO von 2005 abgeschlossen werden. Sofern Sie jedoch einen Antrag auf Anerkennung gemäß der aktuellen Weiterbildungsordnung vom 1. Juli 2020 stellen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie mit Ihren Weiterbildungsnachweisen (Zeugnisse, OP-Kataloge etc.) alle erforderlichen Weiterbildungsinhalte dieser Weiterbildungsordnung belegen können. Dies kann im Einzelfall schwierig sein, wenn Sie Ihre Weiterbildung bisher überwiegend nach der Weiterbildungsordnung von 2005 ausgerichtet haben. Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Anforderungen. Im Rahmen der Vorbereitung für die Ausschuss-Sitzungen bleibt zumeist keine Zeit, um von Ihnen ergänzende Unterlagen nachzufordern. Eine Beratung in der nächsten Sitzung ist dann nicht möglich und Sie verlieren wertvolle Zeit.
Hinweis: Fachkunde Strahlenschutz nun in die Weiterbildung integriert
Wer eine Anerkennung gemäß der aktuellen Weiterbildungsordnung (WBO 2020) erwerben möchte, muss bei der Antragstellung sämtliche Methoden- und Handlungskompetenzen nachweisen. Dazu gehört inzwischen teilweise auch die „Voraussetzung zur Erlangung der erforderlichen Fachkunden im gesetzlich geregelten Strahlenschutz“. Das betrifft viele Facharztanerkennungen wie diverse internistische und chirurgische Facharztkompetenzen und Nuklearmedizin, Strahlentherapie, Radiologie und Urologie sowie den Schwerpunkt Kinder- und Jugendkardiologie.
Wer diese Facharztanerkennungen beantragen möchte, muss die notwendigen Strahlenschutzkurse, das heißt den Kenntnis-, Grund- und Spezialkurs, mit den übrigen Antragsunterlagen einreichen. Die Kursteilnahme darf hierbei sowie auch für den Antrag der Fachkunde im Strahlenschutz insgesamt nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.
Der Sachkundenachweis wird in diesem Zusammenhang nicht überprüft. Dieser wird erst bei Beantragung der entsprechenden Fachkunden erforderlich, deren Erwerb die Ärztekammer für die spätere fachärztliche Tätigkeit dringend empfiehlt. Dennoch sollten Weiterzubildende den zeitlichen Aufwand bei der Kursteilnahme nicht unterschätzen und den Kurs frühzeitig einplanen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die Weiterbildenden haben dafür Sorge zu tragen, dass die Weiterzubildenden diese Inhalte im Laufe der Weiterbildungszeit erwerben.
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Informationen zur Prüfungsorganisation
Prüfungstermin
Wir gehen bei Ihrer Anmeldung davon aus, dass Sie die Prüfung zeitnah absolvieren möchten. Aus diesem Grund beginnen wir mit der Terminplanung umgehend nach Erteilung der Zulassung. Es ist daher unbedingt erforderlich, dass Sie uns wichtige Termineinschränkungen bereits bei der Antragstellung mitteilen. Einschränkungen, die nach der Sitzung des Ausschusses "Ärztliche Weiterbildung" bei uns eingehen, können wir nicht mehr berücksichtigen.
Bei den Termineinschränkungen handelt es sich nicht um die Angabe von Wunschterminen, sondern vielmehr um Einschränkungen, die aus wichtigem Grund erfolgen. Diese Gründe können z. B. sein: Entbindungstermin, Stellenwechsel, Kongresse, fest gebuchte Fortbildungsveranstaltungen oder Auslandsurlaube.
Sollten Sie wegen eines Stellenwechsels den Kammerbereich der Ärztekammer Bremen verlassen, nehmen Sie frühzeitig Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Wir können Sie nur zur Prüfung zulassen und eine Weiterbildungsprüfung vornehmen, wenn Sie Mitglied der Ärztekammer Bremen sind.
Prüfungseinladung
Sobald wir die Zusage der Prüfer für einen Termin haben, schicken wir Ihnen die Prüfungseinladungen zu. Dabei gewährleisten wir, dass die Einladung spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin auf den Postweg gebracht wird. Wir bitten Sie dann den Eingang des Einladungsschreibens bei uns telefonisch zu bestätigen. Der Prüfungstermin ist verbindlich und kann nur noch bei Nachweis eines ausreichenden Grundes (Weiterbildungsordnung § 14 Abs. 6) abgesagt werden. Jedes sonstige Fernbleiben wird als „nicht bestandene“ Prüfung gewertet.
Prüfungsbescheid
Nach bestandener Prüfung wird Ihnen Ihre Urkunde mit zwei beglaubigten Kopien vom Prüfungsvorsitzenden überreicht. Wurde die Prüfung nicht bestanden, bekommen Sie einen schriftlichen Ablehnungsbescheid zugesandt. In diesem ist auch der Zeitpunkt aufgeführt, wann Sie sich frühestens zur erneuten Prüfung anmelden können und welche Auflagen hiermit verbunden sind.
Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | |
Lisa Biniasz | Tel. 0421/3404-223 | |
Tina Ahrens | Tel. 0421/3404-224 | |
Jana Roczen | Tel. 0421/3404-241 |
Sitzungstermine
Ausschuss-Sitzung | Abgabefrist |
28.11.2023 | 01.11.2023 |
23.01.2024 | 02.01.2024 |
05.03.2024 | 06.02.2024 |
23.04.2024 | 26.03.2024 |
18.06.2024 | 21.05.2024 |
20.08.2024 | 23.07.2024 |
17.09.2024 | 20.08.2024 |
22.10.2024 | 24.09.2024 |
26.11.2024 | 29.10.2024 |
28.01.2025 | 02.01.2025 (Do.) |
Die Abgabefrist endet jeweils zum Dienstschluss.
FORMULARE UND INFOS ZUM DOWNLOAD