- Ärzte
- MFA
- Patienten
- Über uns
- Kontext
Tarifverträge
Der Tarifvertrag für Medizinische Fachangestellte gilt bundeseinheitlich. Er wird zwischen der Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Medizinischen Fachangestellten und dem Verband medizinischer Fachberufe e. V. abgeschlossen. Der Tarifvertrag gilt nur, wenn beide Vertragspartner tarifgebunden sind oder im Ausbildungsvertrag/Anstellungsvertrag die Anwendung der Tarifverträge vereinbart wurde.
Rechtsgrundlagen