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Die Kommission wird auf Antrag des für das Vorhaben verantwortlichen Arztes tätig. Der Antrag und die Begründung sind in deutscher Sprache vorzulegen.
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte aus dem Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer Bremen. Die für Gesundheit zuständige Landesbehörde ist ebenfalls antragsberechtigt. Bitte beachten Sie, dass alle Neuanträge nach Berufsordnung ab dem 1. Januar 2022 digital über unser Online-Portal ethikPool eingereicht werden können.
Der Antrag (Studienprotokoll) muss folgende Informationen enthalten, entweder einzeln oder als Bestandteile eines Studienprotokolls:
Die Ethikkommission ist verpflichtet, sich über die Qualifikation des Antragstellers als Studienteilnehmer zu vergewissern. Sie kann im Bedarfsfall entsprechende Informationen beim Antragsteller anfordern.
Erhält die Ethikkommission davon Kenntnis, dass ohne ihre vorherige Prüfung und Zustimmung wissenschaftliche Forschung begonnen oder bestimmte therapeutische Methoden entwickelt oder angewendet wurden, wird sie von Amts wegen tätig.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |