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Die Suchtmedizin als Querschnittsthema berührt verschiedene Arbeitsbereiche der Ärztekammer. So beteiligt sich die Ärztekammer an der jährlichen „Aktionswoche Alkohol“ und sponsert den Wettbewerb „Be smart - don´t start“. Qualitätssichernd wirkt die Ärztekammer bei der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger mit.
Substitutionsgestützte Behandlung Opiathängiger
Zuständig für die Qualitätssicherung der substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erfolgt, ist die Qualitätssicherungskommission der Kassenärztlichen Vereinigung Bremen und der Krankenkassen. Die Qualitätsvorgaben regelt die Richtlinie zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger des Gemeinsamen Bundesausschusses.
In den Zuständigkeitsbereich der Ärztekammer fällt hingegen die Qualitätssicherung derjenigen Substitutionsbehandlungen, die nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse erfolgen, die sog. Privatsubstitution. Grundlage der Qualitätssicherung sind die Richtlinien der Bundesärztekammer zur substitutionsgestützten Behandlung Opiatabhängiger. Die Richtlinie verpflichtet die Ärztekammern, zum Zwecke der Qualitätssicherung und zur konsiliarischen Beratung eine Beratungskommission einzurichten.
PD Dr. jur. Heike Delbanco | Tel. 0421/3404-230 |