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Neben dem klassischen Sichtausweis haben Sie die Möglichkeit, einen elektronischen Arztausweis (eArztausweis) zu beantragen. Dieser wird von einem VertrauensDiensteanbieter (VDA) hergestellt und ist kostenpflichtig.
Wer benötigt einen elektronischen Arztausweis?
Wer nicht oder nicht mehr ärztlich tätig ist, benötigt keinen elektronischen Arztausweis. |
Grundsätzlich benötigen alle Ärztinnen und Ärzte verpflichtend den elektronischen Arztausweis, die in der Patientenversorgung tätig sind und die entsprechenden digitalen Anwendungen nutzen. Das trifft vor allem auf Niedergelassene zu, aber auch im Krankenhaus, im Bereitschafts-, Rettungs- oder Notdienst sowie bei Honorartätigkeiten kommt der Ausweis zum Einsatz. Hier sollten Ärztinnen und Ärzte ihren Arbeitgeber ansprechen, ob und ab wann sie den Ausweis benötigen. Wer ausschließlich privatärztlich tätig ist, benötigt den Ausweis für die Anwendungen, die den Ausweis erfordern – ein gesetzlicher Zwang besteht in diesem Bereich jedoch nicht.
5 Schritte bis zum eArztausweis
1) Anbieter aussuchen
Der elektronische Arztausweis ist mit Kosten verbunden, die je nach Anbieter variieren können. Informieren Sie sich daher gründlich und wählen dann den für Sie passenden Anbieter aus. Derzeit können Sie über die Ärztekammer Ausweise von allen vier Anbietern beantragen:
2) Antrag online ausfüllen und ausdrucken
Den Antrag auf einen eArztausweis füllen Sie bequem zu Hause am Rechner aus. Sie starten mit einem leeren Antrag. Einen Antragsschlüssel brauchen Sie nicht. Sobald alles vollständig eingetragen ist, drucken Sie den Antrag aus und unterschreiben.
3) Art der Identifizierung wählen
Im Antrag können Sie zwischen verschiedenen Identifizierungsarten wählen. Denken Sie an den Personalausweis oder Reisepass, der noch mindestens drei Monate gültig sein muss.
4) Identifizierungen
Bei beiden PostIdent-Varianten müssen Sie die Antragsunterlagen selbst an den Anbieter verschicken. Adressen und Hinweise dazu finden sie auf der Anleitung, die mit den Antragsunterlagen ausgedruckt wurde.
5) Fertigung des eArztausweises
Der Anbieter schickt Ihnen den fertigen elektronischen Ausweis zu. Hinweis: Die Ärztekammer kann keine Fragen zur Funktion oder zur Fertigstellung des eArztausweises beantworten. Wenden Sie sich dazu direkt an den von Ihnen gewählten Anbieter.
Gesetzliche Grundlage
Am 01.01.2016 ist das E-Health-Gesetz in Kraft getreten und soll die Digitalisierung des Gesundheitswesens vorantreiben. Kernstück ist die bundesweite sichere Vernetzung -– die Telematikinfrastruktur (TI). Für die Nutzung der Dienste in der TI ist ein eArztausweis notwendig.
Ansprechpartner
Zur Klärung offener Fragen zum Antrag wenden Sie sich bitte an uns:
Bremen: Dagmar Strauß Tel.: 0421-3404-239 E-Mail
Zum Download
Wichtige Fragen und Antworten rund um den Elektronischen Arztausweis.
Wozu ein elektronischer Arztausweis
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