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Neben den Anerkennungen nach der Weiterbildungsordnung (Facharzt-, Schwerpunkt- und Zusatzbezeichnungen) hat die Ärztekammer Bremen auf Beschluss der Delegiertenversammlung mehrere Qualifikationsnachweise eingeführt.
Diese Qualifikationsnachweise werden von der Kammer erteilt, wenn die Voraussetzungen nach den jeweils einzelnen Regelungen nachgewiesen werden. Dazu bedarf es eines Antrages bei der Ärztekammer. Die Qualifikationsnachweise der Ärztekammer dürfen beispielsweise auf dem Briefbogen, der Visitenkarte oder dem Praxisschild geführt werden.
Antrag auf Qualifikationsnachweis
Zur Beantragung eines Qualifikationsnachweises benutzen Sie bitte das entsprechende Antragsformular. Sie können den ausgefüllten Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen persönlich oder auf dem Postweg bei der Kammer einreichen. Die entsprechenden Nachweise (z. B. Kursbescheinigungen etc.) benötigen wir im Original oder als beglaubigte Kopie.
Antragsformulare zum Download
Susanne Freitag | Tel. 0421/3404-222 | |
Lisa Biniasz | Tel. 0421/3404-223 | |
Tina Ahrens | Tel. 0421/3404-224 | |
Jana Roczen | Tel. 0421/3404-241 |