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In Bremen steht nun auch das elektronische Logbuch (eLogbuch) zur Verfügung. Es dient der kontinuierlichen Dokumentation des Weiterbildungsfortschritts durch die Ärzt:innen in Weiterbildung und der Bestätigung durch die Weiterbildungsbefugten. Wer eine Weiterbildung gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 20) beginnt oder sich dafür entscheidet, die begonnene Weiterbildung nach dieser zu beenden, soll die Weiterbildung im eLogbuch dokumentieren.
Für eine Übergangszeit können Weiterzubildende den erforderlichen Nachweis für die Zulassung zur Prüfung zunächst noch in Papierform erbringen. Zu beachten ist dabei, dass sie auch in diesem Fall alle erforderlichen Kompetenzen in der höchsten Kategorie (Stufe) erwerben und von den Weiterbildungsbefugten bestätigen lassen müssen. Wer die Weiterbildung gemäß der aktuellen Weiterbildungsordnung abschließen möchte, sollte bereits jetzt die Inhalte kontinuierlich im eLogbuch dokumentieren.
Den Zeitpunkt, ab dem das eLogbuch bei Antragstellung verpflichtend einzureichen ist, gibt die Ärztekammer frühzeitig bekannt. Der Nachweis im eLogbuch ergänzt dabei das ausführliche Weiterbildungszeugnis, das weiterhin bei Antragstellung eingereicht werden muss.
Supportseite der Bundesärztekammer
Das bundesweite eLogbuch wird durch die Bundesärztekammer (BÄK) betrieben.
Informationen und Antworten bei Anwendungsproblemen finden Sie in den FAQs der Bundesärztekammer.
Bei weitergehende Fragen oder Problemen steht Ihnen der Support zur Verfügung. Neben der Nutzung des Kontaktformulars erreichen Sie die Service-Hotline Montag bis Freitag von 10.00 bis 16.00 Uhr unter dieser Nummer: +49 30 400 456-886.
Online-Schulung zum eLogbuch
Die Bundesärztekammer bietet regelmäßig Online-Shulungen über Microsoft Teams zum eLogbuch an. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Termine auf
Zugang zum eLogbuch
Das eLogbuch ist in Bremen mit dem Mitgliederportal verbunden. Die Anmeldung am bundesweiten eLogbuch ist daher ausschließlich über das Mitgliederportal (AEKHBdigital) möglich. Ein gesonderter Zugangscode zum eLogbuch ist nicht erforderlich.
Kurzanleitung 1:
Kurzanleitung 2 (Weiterbildungsabschnitt anlegen):
Bestätigung der Weiterbildungsinhalte durch die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte
Gemäß der Weiterbildungsordnung 2020 (WBO 20) sind Weiterbildungsinhalte mit Hilfe des Logbuchs fortlaufend zu dokumentieren. Die weiterbildungsbefugten Ärztinnen und Ärzte haben die dort dokumentierte Weiterbildung in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal jährlich, zu bewerten.
Die Weiterbilder:innen können das eLogbuch und die dort eingetragenen Weiterbildungsinhalte erst nach erfolgter Freigabe durch die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung einsehen und bestätigen!
Es ist daher zwingend erforderlich, dass die Weiterbilder:innen ebenfalls im Besitz eines Portalzugangs sind. Nur so ist gewährleistet, dass die Ärzt:innen in Weiterbildung einen Weiterbildungsabschnitt unter Anleitung anlegen können und diesen an die/den befugten Ärztin/Arzt freigeben können.
Einen Zugangscode können Sie unter portal-support@aekhb.de anfordern.