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Der Patient nimmt die Hilfe des Arztes seines Vertrauens in Anspruch, um gesund zu werden. Das Verhältnis zwischen Patient und Arzt besteht aber nicht nur in dem Vertrauen und der Hoffnung des Patienten, dass ihm der Arzt helfen kann, sondern auch aus Rechten, die der Patient gegenüber dem Arzt hat.
Die Rechte der Patienten sind seit 2013 in den §§ 630 a - h BGB ( Bürgerliches Gesetzbuch) kodifiziert. Da diese Vorschriften erst später in das BGB eingefügt wurden und sich inhaltlich mit den Patientenrechten befassen, nennt man sie umgangssprachlich kurz "Patientenrechtegesetz".
Wir möchten Ihnen im Folgenden - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - einen Überblick darüber geben, welche Rechte Ihnen im Rahmen einer ärztlichen Heilbehandlung zustehen, aber auch welche Pflichten Sie im Rahmen der Arzt-Patienten-Beziehung treffen.
Patientenrechte
Ärztliche Schweigepflicht
Die ärztliche Schweigepflicht ist wesentliche Voraussetzung für eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung. In diesem PDF finden Sie Informationen zum Umfang der Schweigepflicht, zur Schweigepflicht nach dem Tod des Patienten, zu den Offenbarungspflichten und -befugnissen, zur Herausgabe der Krankenunterlagen und zu anderen Themen rund um die Schweigepflicht.
Aufbewahrung von Patientenunterlagen
In diesem PDF finden Sie Informationen zum Umgang mit Praxisunterlagen bei der Auf- oder Übergabe einer Arztpraxis.
Aufklärung durch den Arzt / Einwilligung durch den Patienten
Ohne Ihre Einwilligung darf – von Ausnahmen abgesehen - keine ärztliche Behandlung vorgenommen werden. Eine Einwilligung kann jedoch nur wirksam erklärt werden, wenn Sie vor der Behandlung von dem Arzt aufgeklärt worden sind. Nähere Informationen zu den Arten der Aufklärung, ihrem Umfang und den Rechtsfolgen bei unzureichender Aufklärung finden Sie in diesem PDF.
Datenschutz
Ärztliche Patientenakten werden heute oftmals in elektronischer Form geführt, so dass auch das Datenschutzrecht Anwendung findet. Über die Auswirkung des Datenschutzes auf das Arzt- Patientenverhältnis informieren wir Sie in diesem PDF.
Dokumentation der Behandlung
Alle Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, die im Rahmen ihrer Berufsausübung gemachten Feststellungen zu dokumentieren. Informationen über den Zweck der Dokumentation, über Inhalt und Umfang, über die Form, über Aufbewahrungsfristen, über die Vernichtung von Patientenunterlagen und die Rechtsfolgen bei Verstößen gegen die Dokumentationspflicht finden Sie in diesem PDF.
Einsicht in Patientenunterlagen
Sie haben das Recht, Ihre Behandlungsdokumentation einzusehen. Die Originalunterlagen müssen wegen der 10-jährigen Aufbewahrungspflicht beim Arzt /bei der Ärztin verbleiben. Ihre Fragen zum Umfang des Einsichtsrechts, zu den Arten der Einsichtsnahme und den Kosten, zum Zeitpunkt der Einsichtsgewährung und zum Einsichtsrecht der Erben und Angehörigen nach dem Tod des Patienten beantworten wir in diesem PDF.
Recht auf Behandlung durch den Arzt / Delegation von Leistungen
Nicht alles muss der Arzt selber machen. Welche Tätigkeiten dem Arzt vorbehalten sind, welche er an ärztliche Mitarbeiter oder nichtärztliche Mitarbeiter übertragen kann, darüber informieren wir Sie in diesem PDF.
Recht auf Behandlung und Abbruch der Behandlung
Sie haben das Recht, ihren Arzt frei zu wählen. Aber auch Ärzte sind berechtigt, mit Ausnahme von Notfallsituationen, die Behandlung eines Patienten abzulehnen oder eine Behandlung abzubrechen. Nähere Informationen finden Sie in diesem PDF.
Patientenpflichten
Sie haben in einem Behandlungsverhältnis nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Über diese Pflichten – z.B. die Honorarzahlungspflicht der Privatpatienten, Obliegenheiten und Mitwirkungspflichten - informieren wir Sie in diesem PDF.
Andreas Laesch | Tel. 0421/3404-240 |
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