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Im Folgenden finden Sie einige Beiträge zu speziellen berufsrechtlichen Fragen.
Hier finden Sie alle relevanten Gesetze , Rechtsverordnungen und Satzungen des Bundes, des Landes und der Kammer.
Alles zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 22 Abs. 5 Heilberufsgesetz Bremen.
Abrechnung der Leichenschau nach GOÄ
Zum 1. Januar 2020 sind die Neuregelungen der ärztlichen Leichenschau in Kraft getreten. Ärztinnen und Ärzte, die die Leichenschau durchführen erhalten künftig eine höhere Vergütung. Weitere Hinweise zur Abrechnung der Leichenschau nach der Gebührenordnung für Ärzte finden Sie im Merkblatt.
Qualifizierte Leichenschau
Bremen hat zum 1. August 2017 die qualifizierte Leichenschau eingeführt. Wichtigste Änderung: Den niedergelassenen Ärzten und den Ärzten im Krankenhaus obliegt nur die Todesfeststellung. Die anschließende qualifizierte Leichenschau wird in Bremen durch die Ärzte des Rechtsmedizinischen Instituts und in Bremerhaven durch Ärzte des Gesundheitsamts vorgenommen.
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