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Aufgabe der Lebendspendekommission sind Stellungnahmen nach § 8 Abs. 3 Satz 2 Transplantationsgesetz.
Die Lebendspendekommission der Ärztekammer Bremen hat die Aufgabe, vor der Entnahme von Organen einer lebenden Person gutachterlich dazu Stellung zu nehmen, ob begründete tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Einwilligung in die Organspende nicht freiwillig erfolgt oder das Organ Gegenstand verbotenen Handeltreibens nach § 17 TPG ist. Die Kommission besteht aus einem Arzt, einem Juristen mit der Befähigung zum Richteramt, einer in psychologischen Fragen erfahrenen Person und einem Patientenvertreter. Die Mitglieder und ihre Stellvertreter werden im Einvernehmen mit der Aufsichtsbehörde für fünf Jahre vom Vorstand der Ärztekammer bestellt.
Die personelle Zusammensetzung der Kommission finden Sie in der Übersicht der Ausschüsse und Gremien.
Angelika Reuke | Tel. 0421/3404-230 |