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ANSPRECHPARTNER
Daniela Gütersloh
Mitglieder von A-J
Tel. 0421/3404-280
pfeil

Frank Gehlken
Mitglieder von M-Z
Tel. 0421/3404-290
pfeil

Kathrin Schmidt
Mitglieder von K-L
Tel. 0421/3404-270
pfeil


 
 
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Zur Beachtung

Die Kosten der Anrechnung der Mutterschutz- und Elternzeiten bei der späteren Rente werden von der Mitgliedergemeinschaft getragen. Da es sich nicht um gezahlte Beiträge handelt, fließt diese Gutschrift nicht in die jährliche Bescheinigung über gezahlte Beiträge ein. Wird das Versorgungswerk gewechselt und eine Überleitung der hier gezahlten Beiträge gewählt, entfallen die Gutschriften ersatzlos und der betreffende Zeitraum muss beitragsfrei gewertet werden.

Sofern Mitglieder nach dem 1. Geburtstag des Kindes noch nicht wieder ärztlich tätig werden und die Zahlung der allgemeinen Versorgungsabgabe (2024 = 1.404,30 € mtl.) in dieser Zeit nicht möglich ist, kann auf Antrag eine Beitragsermäßigung zu Lasten der späteren Rentenhöhe eingeräumt werden.