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Die Ärztekammer Bremen vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Ärztinnen/Ärzten und ihren Patienten, die aus dem Behandlungsverhältnis resultieren.
Voraussetzung dafür ist, dass die Ärztin oder der Arzt Mitglied der Ärztekammer Bremen ist und ihren/seinen Beruf im Lande Bremen ausübt. Vermittelt wird sowohl bei Streitigkeiten mit niedergelassenen als auch mit Ärztinnen und Ärzten, die im Krankenhaus tätig sind.
Bitte beachten Sie, dass die beanstandete Behandlung im Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
Sie müssen Ihre Beschwerde schriftlich bei der Ärztekammer Bremen einreichen. Stellen Sie den Sachverhalt formlos detailliert dar und nennen den Namen des behandelnden Arztes oder der behandelnden Ärztin. Sofern Sie über Unterlagen verfügen, die für den Vorgang relevant sind, schicken Sie uns diese bitte in Kopie mit (z. B. bisheriger Schriftverkehr, Arztberichte etc.). Darüber hinaus ist Ihrer Beschwerde eine unterzeichnete Schweigepflichtentbindungserklärung beizufügen. Diese Erklärung ist dem Beschwerdeformular angefügt.
Sind Sie nicht selbst Patient, sondern Elternteil oder gesetzlicher Betreuer, fügen Sie bitte eine unterzeichnete Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht für gesetzliche Vertreter bei. Im Falle der gesetzlichen Betreuung benötigen wir zudem eine Kopie Ihres Betreuerausweises.
Nach Eingang einer Beschwerde fordert die Ärztekammer Bremen die betreffende Ärztin oder den betreffenden Arzt zur Stellungnahme auf. Ihr Beschwerdeschreiben wird der Ärztin oder dem Arzt dafür in Kopie zur Verfügung gestellt. Nach Eingang der Stellungnahme berät der Beschwerdeausschuss der Ärztekammer Bremen über den Vorgang. Dem Ausschuss gehören derzeit zehn ehrenamtliche Ärztinnen und Ärzte verschiedener Fachrichtungen an. In der Regel findet jeden zweiten Monat eine Sitzung statt. Über das Ergebnis der Beratungen des Ausschusses werden sowohl Sie als auch die Ärztin oder der Arzt schriftlich unterrichtet.
Haben Sie den Verdacht, dass es zu einem Behandlungsfehler gekommen ist, der bei Ihnen einen Gesundheitsschaden verursacht hat? Dann können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der Ärztekammer Bremen wenden. Einzelheiten zu dem Verfahren und seinen Voraussetzungen finden Sie hier.
Andreas Laesch | Tel. 0421/3404-240 |
Schweigepflichtentbindung